Kanzlei für Vereins- und Verbandsrecht
Vereinsrecht | Gemeinnützigkeit | Gesellschaftsrecht

VEREINSRECHT

"Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." § 2 Abs. 1 VereinsG

Im Rahmen unserer gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung beraten wir deutschlandweit Vereine und Verbände, von deren Gründung, über Verschmelzungen bis zur Liquidation.  Wir stehen Ihnen sowohl bei der Gründung als auch bei regelmäßigen rechtlichen Fragestellungen individuell zur Verfügung.