Im Rahmen einer geplanten Vereinsgründung gestalten wir mit Ihnen zusammen vorausschauend die wesentlichen Regelungen Ihrer Satzung.
Die Vereinsverfassung umfasst dabei alle wesentlichen, das Vereinsleben bestimmenden Grundsatzentscheidungen. Dies sind insbesondere die Bestimmungen über den Namen, den Sitz und den Zweck des Vereins. Ferner ist insbesondere im Rahmen der Gemeinützigkeit auf die Einhaltung der steuerrechtlich relevanten Regelungen zu achten. Hier führen wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzamt und stimmen proaktiv die Erfüllung aller steuerrechtlichen Voraussetzungen ab. Auch bei der Wahl des Namens muss insbesondere die Namensklarheit und Namenswahrheit beachtet werden, um Irreführungen mit anderen Vereinen zu vermeiden.
§ 58 BGB als Ordnungsvorschrift zeigt weitere gesetzliche Voraussetzungen auf. Hier sind u.a. Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Beitragspflichten, die Bildung des Vorstands sowie die Einberufung und Protokollierung der Mitgliederversammlung zu treffen. Die Mindestanforderungen an den Inhalt einer Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins sind insoweit gesetzlich vorgegeben. Bei Verletzung bestimmter Vorschriften muss das Registergericht die Eintragung ablehnen bzw. wird gegen einen irrtümlich eingetragenen Verein das Amtslöschungsverfahren durchgeführen. Daher ist es überaus wichtig, dass die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entsprechend gestaltet wird. Grundlegend erforderlich ist neben dem Namen des Vereins der Vereinszweck, der die Grenzen der Vereinsbetätigung festlegt und (bei Bedarf) die Gemeinnützigkeit erkennen lassen muss. Deren Anerkennung verlangt zwingend die Aufnahme der steuerbegünstigten Zwecke in der Satzung. Auch hier stehen wir regelmäßig in engen Kontakt mit den Registergerichten, um insbesondere auch individuelle Satzungsbestimmungen durchzusetzen.